KYC-Richtlinie
Zuletzt aktualisiert: 26.08.2026
Warum eine Identitätsprüfung nötig ist
Als MGA-lizenzierter Betreiber ist Novoline gesetzlich verpflichtet, die Identität jedes Spielers zu verifizieren, bevor Auszahlungen freigegeben werden. Die KYC-Prüfung (Know Your Customer) schützt vor Identitätsdiebstahl, Minderjährigen-Spiel und Geldwäsche. Ohne abgeschlossene Verifizierung bleiben Auszahlungen gesperrt; Einzahlungen und Spielen sind weiterhin möglich.
Wann die Prüfung ausgelöst wird
Standard-KYC: vor der ersten Auszahlung — unabhängig vom Betrag. Erweiterte Prüfung: bei kumulierten Transaktionen über 2.000 € in 30 Tagen, bei Änderung persönlicher Daten, bei Verdacht auf Mehrfachkonten oder auf Anordnung der Compliance-Abteilung. Re-Verifizierung: alle 12 Monate oder bei Ablauf des Ausweisdokuments.
Erforderliche Dokumente
Identitätsnachweis: gültiger Personalausweis, Reisepass oder Führerschein (Vorder- und Rückseite, gut lesbar, nicht abgelaufen). Adressnachweis: Strom-, Gas- oder Telefonrechnung, Kontoauszug oder Meldebescheinigung — nicht älter als 90 Tage, Name und Adresse müssen mit dem Konto übereinstimmen. Zahlungsnachweis: bei Karteneinzahlungen Foto der Karte (mittlere 8 Ziffern geschwärzt, CVV verdeckt); bei E-Wallets Screenshot des Kontos mit sichtbarem Namen.
Ablauf der Verifizierung
Dokumente werden im gesicherten Upload-Bereich des Kontos hochgeladen — Formate: JPG, PNG oder PDF, max. 10 MB pro Datei. Automatische Vorprüfung dauert 5–15 Minuten; manuelle Prüfung bei unklaren Dokumenten 24–72 Stunden. Status ist im Kontobereich einsehbar: „Ausstehend", „In Prüfung", „Genehmigt" oder „Abgelehnt" mit Begründung.
Ablehnungsgründe und Wiederholung
Häufige Ablehnungsgründe: unscharfes Foto, abgeschnittene Dokumentränder, abgelaufener Ausweis, Adressnachweis älter als 90 Tage, Name stimmt nicht mit Konto überein. Nach Ablehnung kannst du korrigierte Dokumente erneut hochladen — unbegrenzte Versuche, Bearbeitung jeweils innerhalb von 48 Stunden. Bei wiederholter Ablehnung: Kontakt per service@Novoline.de.
Datenschutz bei KYC-Dokumenten
Hochgeladene Dokumente werden verschlüsselt auf EU-Servern gespeichert und nur von autorisierten Compliance-Mitarbeitern eingesehen. Aufbewahrung gemäß Geldwäschegesetz: bis zu 10 Jahre nach Kontoschließung. Löschung auf Anfrage nur, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht — Details in der Datenschutzerklärung.